Fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund 5 Millionen steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten.
Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe der gesetzlichen Rente liegt bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. (!!!) Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
Sprechen Sie uns daher für Ihre individuelle Lösung gern an - wir unterstützen Sie!
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Was viele gar nicht wissen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) steigen langsamer als die zur gesetzlichen (GKV).
So betrug die durchschnittliche jährliche Beitragssteigerung in der PKV in den letzten zehn Jahren 3,05 Prozent, in der GKV dagegen 3,28. Dessen ungeachtet muss jeder Privatversicherte sich darüber im Klaren sein, dass seine Versicherungsprämie über die Jahrzehnte anwachsen und im Rentenalter deutlich höher liegen wird als heute.
Eine Beitragsermäßigung im Alter bieten die Versicherer aber an! Neben den obligatorischen Alterungsrückstellungen, die die PKV-Anbieter im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten bilden, gibt es Beitragsentlastungstarife.
Deren Prinzip: Man zahlt heute einen freiwilligen zusätzlichen Beitrag, um im Alter deutlich günstiger zu kommen. „Vorsorgesparen über den Krankenversicherer“ gewissermaßen. Doch lohnt sich das überhaupt im Vergleich mit anderen Vorsorgevehikeln?
Modellrechnungen zeigen, dass sich das Ganze tatsächlich lohnen kann. Denn die Beiträge können zu großen Teilen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten kommt begünstigend hinzu, dass der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Beiträge mitträgt. Daher sind solche Beitragsentlastungstarife also durchaus überlegenswert.
Kommen Sie für weitere Infos und individuelle Kalkulationen gerne auf uns zu!
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Ob ein Sturz von der Leiter, einsetzende Rückenleiden oder psychische Probleme - für viele Erwerbstätige heißt es einmal im Arbeitsleben: Rien ne va plus - Nichts geht mehr.
Nach Ansicht des Bundes der Versicherten muss jeder vierte Arbeitnehmer damit rechnen, berufsunfähig zu werden und vorzeitig die Segel zu streichen. Trotzdem haben viele Arbeitnehmer, Beamte oder Selbstständig keine Berufsunfähigkeitsversicherung – auch, weil sie glauben, Sie seien vom Staat gut abgesichert, die BU-Absicherung sei zu teuer oder dass sie überhaupt keinen finanziellen Schutz der Arbeitskraft bekommen würden. Und tatsächlich: die Meisten haben keine Absicherung.
BU-Schutz muss nicht teuer sein. Mit einer gezielten Beratung, unserem Marktvergleich und unserer Tarifkenntnis lässt sich für Jeden eine bezahlbare Lösung finden.
BU-Schutz trotz Vorerkrankungen. Wir prüfen für Sie, ob Sie versicherbar sind und wer Sie versichert.
Verlassen Sie sich nicht auf die staatliche Absicherung. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es erst, wenn Sie so gut wie gar keinen Beruf mehr ausüben können. Zudem liegt der gesetzliche Schutz bei weniger als einem Drittel Ihres bisherigen Einkommens.
Wenn Sie sich also nicht auf Ihr Glück verlassen wollen, sollten Sie aktiv werden. Sichern auch Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Wir beraten und informieren Sie gerne!
[caption id="attachment_2868" align="aligncenter" width="1024"] Berufsunfähigkeitsversicherung[/caption]
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Monatelang haben die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD über ein neues Rentenpaket verhandelt. Neue Maßnahmen sollen die staatliche Rente verbessern und stabilisieren.
neue Mütterrente:
Die Situation von sieben Millionen Müttern soll verbessert werden. Alle Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten einen halben Rentenpunkt zusätzlich. Ein Rentenpunkt bedeutet in Ostdeutschland aktuell 30,69 Euro im Monat, in Westdeutschland 32,03 Euro. Ein halber Rentenpunkt wären also etwa 15,35 bzw. 16,02 Euro monatliche Rente.
doppelte Haltelinie:
Was ist das denn werden Sie jetzt denken, klingt nach einer Bushaltestelle. Sie ist aber ein weiterer Eckpfeiler des Rentenpakets. Dahinter verbirgt sich eine Rentengarantie. Sie stellt sicher, dass das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48% bleibt. Gleichzeitig sollen die Beiträge bis dahin von aktuell 18,6% auf maximal 20% steigen.
verbesserte Erwerbsminderungsrente:
Zukünftig sollen Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, bei der Rentenberechnung behandelt werden, als würden sie bis zum aktuellen Rentenalter arbeiten. Bisher wurde ihnen nur eine Arbeit bis zum 62. Lebensjahr angerechnet.
Entlastung von "Midi"-Jobbern:
Beschäftigte mit geringem Einkommen sollen entlastet werden. Das Rentenpaket sieht eine Anhebung der Einkommensgrenze für die vollen Sozialbeiträge von 850 auf 1.300 Euro vor. Wer mehrere Jahrzehnte gearbeitet hat, Kinder großgezogen hat und Angehörige gepflegt hat, soll darüber hinaus bereits nach 35 Beitragsjahren eine "Grundrente" erhalten, welche 10% über der Grundsicherung liegt.
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Wie im Film "Abgang mit Stil" (mit Morgan Freeman, Michael Caine & Alan Arkin): 130.000 Betriebsrenten sind hierzulande von Kürzungen bedroht. Ob unsere Pensionäre und Rentner nun auch spektakuläre Banküberfälle planen werden?
Mehr als 2,5 Mio. Deutsche erwarten oder beziehen eine Betriebsrenten. Mit 45 Anbietern (z.B. Pensionskassen) davon führt die deutsche Finanzaufsicht "BaFin" bereits „intensive Gespräche“. Es besteht das Risiko, dass deren finanzielle Mittel nicht ausreichen werden, um die einmal getätigten Zusagen zu erfüllen.
Um nun eben Kürzungen der Leistungen zu vermeiden, drängt die BaFin darauf, dass frisches Geld eingesammelt wird - so die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen auf eine Anfrage der Fraktion "Die Grünen". Unter anderem Gründe für die anhaltenden Probleme sind die steigende Lebenserwartung und das Niedrigzinsumfeld.
Aktuell seien die Verträge von rund 130.000 Betroffenen in kritischem Zustand.
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… dann müssen sie mit Widerstand ihrer gesetzlichen Krankenkasse rechnen. Die sieht nämlich regelmäßig, außer in Notfällen, eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19.6.2018 hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen Kosten in Höhe von 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision.
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Eine private Altersvorsorge ist notwendig, um im Ruhestand nicht auf Grundsicherungsniveau zu fallen. Auch 50 oder 100 Euro im Monat können bei guter Anlage nach Jahrzehnten ein hübsches Zubrot abwerfen. Was aber ist eine „gute Anlage“?
Wie eine Auswertung des Bundesverbandes Investment (BVI) zeigt, machen Fonds dabei eine gute Figur. Und das gilt bei einem Fondssparplan für alle Einkommensklassen und unabhängig vom Sparziel. Wer in den vergangenen 20 Jahren in Investmentfonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien monatlich 100 Euro investiert hat, kann sich über 6,5 Prozent Rendite freuen. Die Einzahlungen von insgesamt 24.000 Euro haben sich dabei fast verdoppelt (47.962 Euro).
Wer stattdessen die Sicherheit von Rentenpapieren gegenüber einem Fondssparplan mit Investmentfonds (mit einem langfristig eher theoretischen Verlustrisiko) bevorzugte, muss sich heute mit lediglich gut 8.000 Euro extra begnügen (also insgesamt 32.685 Euro) - denn Euro-Anleihen brachten im selben Zeitraum 3 Prozent p. a. ein.
Ein Tagesgeldkonto mit durchschnittlich 1 % Zins auf 20 Jahre hätte aus 100 € monatlich nur 26.543 Euro gemacht. Bei einer Inflation von 1,5 % wäre sogar eine Geldvernichtung eingetreten: aus 24.000 Euro an Einzahlungen wären nur noch 22.840 Euro übrig.
Ein Fondssparplan lässt sich bei uns bereits ab z.B. 25 Euro Monatsbeitrag einrichten. Fragen Sie uns nach unserer fairen erfolgsabhängigen Anlageberatung.
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Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen in der modernen Hochleistungsgesellschaft immer mehr zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend.
Bei mehr als einem Drittel (35,4 Prozent) der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ ein Viertel (25 Prozent), wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen.
Insgesamt ergibt das etwa 30 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4).
Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.
Insgesamt muss etwa jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.
Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.
Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.
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